Hausordnung der Dr. – S. – Allende – Oberschule Bautzen
nach Beschlussfassung der Schulkonferenz vom 11.09.2023
Unsere Schule ist ein Ort, an dem gern und gut gelernt wird.
In unserer Hausordnung werden durch Eltern-, Schüler- und Lehrerrat folgende Regeln zur Organisation des Zusammenlebens in unserer Schule beschlossen:
1 Regeln des Umgangs miteinander
• Gegenseitige Achtung und Respekt, Mitverantwortung, Hilfsbereitschaft, Toleranz und Aufgeschlossenheit
• Ablehnung jeder Form von Gewalt und Extremismus
2 Regeln zum Ablauf des Schultages
• Einhaltung der Unterrichts- und Pausenzeiten (siehe Anlage 1)
• Ausschalten aller elektronischen Geräte auf dem Schulgelände (siehe Anlage 2)
• Betreten des Schulgeländes durch den Haupteingang – Rad- und Kradfahrer schieben ihr Fahrzeug zum vorgesehenen Abstellplatz und sichern dieses ordnungsgemäß.
• Einlass bis jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn – Einhalten der Schulbesuchspflicht (siehe Anlage S)
• Tragen angemessener Schulkleidung (siehe Anlage 4)
• Befolgen der Weisungen aller Schulmitarbeiter
• Einhalten der Regeln zu Verbotenen (Anlage 5)
• Achten auf Ordnung und Sauberkeit
• Vermeidung von Schäden, Unfällen, Verletzungen – unverzügliche Meldepflicht im Sekretariat, einschließlich Infektionskrankheiten und Schädlingsbefall
• Während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen. – Nach Beendigung des Unterrichts bzw. schulischer Veranstaltungen ist das Schulgelände unverzüglich über den Haupteingang zu verlassen.
3 Regeln zu den Pausen
• Frühstückspause und Mittagspause sind für alle Schüler als Hofpause verbindlich. Der Kiosk kann auf dem Weg zur Hofpause aufgesucht werden.
• Bei schlechtem Wetter ist Hauspause. Die Schüler wechseln zu Beginn der Pause die Zimmer und halten sich dort auf.
4 Regeln zum Unterricht
• Unterrichtszeit ist Arbeitszeit. – 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist jeder an seinem Platz und arbeitsbereit. – Störungen jeglicher Art sind zu vermeiden.
• Jeder ist verpflichtet, schuleigene Lehr- und Arbeitsmittel sowie alle Einrichtungsgegenstände und technische Geräte pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung wird eine Schadenersatzleistung geltend gemacht.
• Der Unterrichtsraum ist ordentlich zu verlassen (Licht aus, Fenster schließen, Jalousien hoch, Tafel aus, evtl. Stühle hoch. Der FL verlässt als Letzter den Raum!
Anlage 5